Antrag "Die italienische organisierte Kriminalität"

Die im Antrag gestellten Fragen im Zusammenhang mit den Erkenntnissen der Landesregierung zur italienischen organisierten Kriminalität (IOK), bspw. deren örtlichen und inhaltlichen Schwerpunkten sind unmittelbar klärungsbedürftig - handelt es sich bei Baden-Württemberg schließlich um einen beliebten Rückzugsort einschlägiger Organisationen und Personen.

Eingegangen: 16.04.2024 / Ausgegeben: 22.05.2024