Antrag: Gesundheitsversorgung in den Justizvollzugsanstalten des Landes

Antrag der Abg. Julia Goll und Nico Weinmann u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Migration

Gesundheitsversorgung in den Justizvollzugsanstalten des Landes

Eingegangen: 16.12.2022 / Ausgegeben: 8.2.2023

Begründung
Eine adäquate medizinische und psychologische Versorgung der Gefangenen in den JVA des Landes ist, auch im Hinblick auf die Sozialisierungsperspektive des Einzelnen, von höchster Bedeutung. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels in medizinischen Berufen darf diese nicht aus dem Blickfeld geraten. Die Gefangenen sind den Gefahren desselben dabei noch unmittelbarer ausgesetzt, als sie es in Freiheit wären. So sind etwa auswärtige Termine bei Fachärzten für Gefangene nur sehr schwer und unter hohem Aufwand, auch für die Kräfte des Justizvollzugsdiensts, zu realisieren. Gleichzeitig besteht bei diesem sensiblen Thema im besonderen Maße eine Verpflichtung zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten der Anstaltsleitungen, aber auch der Landesregierung gegenüber den Gefangenen. Die Gewährleistung einer umfassenden und effektiven Gesundheitsversorgung in den JVA des Landes ist somit unbedingt erforderlich, auch und besonders im Hinblick auf die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Größe des medizinischen Personals in den Anstalten. Schließlich braucht es auch hier die Nutzung der Chancen, welche sich durch die Digitalisierung bieten, wie etwa die Möglichkeit der Telemedizin bei nur leichten Beschwerden bzw. Erkrankungen. Dieser Antrag soll daher in Erfahrung bringen, wie der aktuelle Stand der Gesundheitsversorgung in den JVA des Landes ist, und welche Risiken und Potenziale hier in der Zukunft, aber auch schon heute, bestehen.

Die Stellungnahme der Landesregierung im folgenden Link der Landtagsdrucksache auf dem Server des Landtags von Baden-Württemberg.