Beurteilung nach Beförderung beim Beurteilungs- und Stellenbesetzungsverfahren der Polizeipräsidenten

31. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“

Goll: Beurteilung nach Beförderung

Es hat sich gezeigt, dass das Beförderungs- und Beurteilungswesen in der Praxis nicht so funktioniert, wie es das Grundgesetz vorsieht

Zur 31. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll:

„Bei der heutigen Zeugenvernehmung haben wir von zwei (ehemaligen) Polizeipräsidenten einiges zum Beurteilungs- und Stellenbesetzungsverfahren gehört. Es hat sich gezeigt, dass das Beförderungs- und Beurteilungswesen in der Praxis nicht so funktioniert, wie es das Grundgesetz vorsieht: Erst wird beurteilt, und danach anschließend befördert. Zu oft wird diese vorgegebene Reihenfolge aber umgekehrt: Erst wird überlegt, wen man gerne auf welcher Stelle hätte, und dann wird so benotet, dass das gewünschte Ergebnis herauskommt. So haben wir es etwa vom Zeugen Lutz gehört, der in öffentlicher Sitzung zunächst behauptete, so etwas nie gemacht zu haben, und dann – Stunden nichtöffentlicher Beratungen später – zurückrudern und zugeben musste, dass es bei Stellenbesetzungen durchaus auch ‚Abweichungen‘ gab. Die gestrige Sitzung des Untersuchungsausschusses hat damit erneut gezeigt, dass das Beurteilungs- und Stellenbesetzungsverfahren dringend reformiert werden muss.“