Einsatz automatisierter Datenanalyse kritisch prüfen

Plenardebatte vom 8.10.2025
Schlechte Kommunikation hat Debatte emotionalisiert – Innenausschuss wird Klarheit bringen
In der heutigen Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Einführung einer automatisierten Datenanalyse und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion wie folgt:
„Der vorliegende Gesetzentwurf zielt im Kern darauf ab, der Polizei den Einsatz einer automatisierten Datenanalyse und -auswertung zu ermöglichen. Dabei geht es ausschließlich um die Nutzung bereits rechtmäßig erhobener Daten, um komplexe Zusammenhänge schneller und effizienter erkennen zu können. Diese allesamt händisch auszuwerten ist nicht praktikabel.
In der öffentlichen Debatte wurde das Vorhaben teilweise aufgeheizt und auf Basis unzutreffender Annahmen emotionalisiert. Dafür verantwortlich ist die offensichtlich unzureichende interne und externe Kommunikation der Regierungskoalition.
Gerade weil Datenschutz und Bürgerrechte zentrale Anliegen bleiben, plädieren wir für eine sachliche Diskussion. Automatisierte Verfahren können ein wirksames Mittel sein, um der zunehmend komplexen Kriminalität zu begegnen – vorausgesetzt, die vom Bundesverfassungsgericht formulierten Anforderungen an Transparenz, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit werden vollständig eingehalten. Nur unter dieser Voraussetzung ist eine Zustimmung unsererseits vertretbar.
Für uns sind noch Fragen offen, ob der Gesetzentwurf diesen Vorgaben in vollem Umfang entspricht. Daher werden wir dem Entwurf im Rahmen der ausführlichen Anhörung im Innenausschuss gründlich und kritisch auf den Zahn fühlen.
Unabhängig davon bleibt festzuhalten, dass der Landtag nicht über den Einsatz der Software von Palantir entscheidet. Das Innenministerium hat die Software schließlich bereits beschafft, ohne sie auch einsetzen zu dürfen. Dadurch entstehen dem Steuerzahler monatlich hohe Kosten entstehen, ohne dass bisher ein konkreter Nutzen erkennbar ist.
Die absehbare Entwicklung oder Beschaffung einer eigenen Softwarelösung ist für uns zentral, um unsere digitale Souveränität zu gewährleisten und Abhängigkeiten sowie datenschutzrechtliche Risiken zu minimieren. Hier haben Innen- und Wissenschaftsministerium bislang deutlich zu wenig unternommen.“