Entwurf für Gemeinderäte ab 16 ist unausgereift

Kommunalwahländerungsgesetz

Entwurf für Gemeinderäte ab 16 ist unausgereift

Gesetz schafft Räte erster und zweiter Klasse

Zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung der Kommunalwahlvorschriften erklärt die stellvertretende Vorsitzende und kommunalpolitische Sprecherin, Julia Goll:

„Die im Gesetzentwurf vorgebrachten Gründe, die für ein Gewählt-werden ab 16 für Gemeinde- und Kreisräte sprechen sollen, treten klar hinter rechtlichen Problemen zurück. So kann die Landesregierung auch nicht darstellen, welche Rechtssicherheit sie jungen Räten bei ihrer Arbeit geben kann. Man betrete Neuland, der Rest finde sich schon. Tatsächlich werden Gemeinde- und Kreisräte erster und zweiter Klasse geschaffen. Die einen dürfen alles, die anderen nicht in Aufsichtsräte gesendet werden oder als Stellvertreter des Bürgermeisters fungieren.

Neben den ganzen Problemen bei nicht volljährigen Räten setzt man damit heute schon die Gültigkeit der nächsten Kommunalwahl aufs Spiel.

Die weiteren vorgesehenen Änderungen sind entweder von der Praxis so gar nicht gewünscht, wie etwa die Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen, oder völlig unzureichend umgesetzt, wie das Rückkehrrecht für Beamte nach ihrer Zeit als Bürgermeister.

Hingegen wird das, was von der Praxis dringend nachgefragt wird, insbesondere eine Mindestanzahl an Unterstützerunterschriften für die Kandidatur als Bürgermeister zur Vermeidung von Spaßkandidaturen nicht geliefert.“