Große Bedenken bei nicht volljährigen Gemeinderäten

Zum Thema: Wahlrecht soll geändert werden: 16-Jährige können Gemeinderäte werden

Große Bedenken bei nicht volljährigen Gemeinderäten

Kommunale Verantwortung kollidiert mit dem Erziehungsrecht der Eltern

Zum heute im Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Veränderung des Kommunalwahlrechts erklärt die Sprecherin für Kommunalpolitik, Julia Goll:

„Die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 und damit unter die Altersgrenze der Volljährigkeit begegnet großen rechtlichen Bedenken. Einerseits keinen Handy-Vertrag abschließen können, aber weitreichende Beschlüsse in der Kommune fassen; das wird schon als eine Unwucht wahrgenommen. In der schriftlichen Anhörung wurden die Problemlagen deutlich. Es besteht die Gefahr, dass man hier Gemeinderäte ´zweiter Klasse´ schafft.  Die kommunale Verantwortung kollidiert zudem mit dem Erziehungsrecht der Eltern. Ungeklärt ist auch das Verhältnis zu den in vielen Kommunen eingerichteten Jugendgemeinderäten.

Konsequent erscheint es hingegen, wenn nun die Altersgrenzen für die Bürgermeisterwahlen aufgehoben werden. Immerhin wird der Ministerpräsident bald 75.“