Im Dienst verletzte Beamte müssen entschädigt werden

In der heutigen Plenardebatte zur ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende sowie innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, wie folgt:

„Wer den Kopf für uns hinhält, dem soll der Staat im Notfalle auch beistehen. Die Erweiterung der Einstandspflicht für im Einsatz verletzte Beamte erfasst zwar nur wenige Fälle pro Jahr, jedoch ist es auch und gerade wichtig, sich um genau jene Fälle zu kümmern, die sonst durch das Raster fallen würden.

Die Ausführungen des Normenkontrollrates, der die in solchen Fällen anzurufende Ombudsstelle für unnötigen Bürokratieaufwand hält, wurden wieder einmal ignoriert. Auch wir halten die Ombudsstelle für nicht notwendig. Wir fordern die Landesregierung auf, mit dem Normenkontrollrat in Austausch zu treten, um eine schlankere Lösung zu finden.

Durch die neu eingeführte Prüfung der Angemessenheit einer Entschädigung für rechtskräftig titulierte Ansprüche könnte es sogar zu einer Schlechterstellung unserer Beamtinnen und Beamten kommen. Das kann nicht Sinn der Sache sein, wir werden hier im weiteren Prozess auf eine Verbesserung für unsere Beamten hinwirken.

Das Amt des Inspekteurs soll mit diesem Entwurf zwar abgeschafft werden, solange aber über die Personalie A.R. nicht final entschieden ist, wird in der Landespolizei keine Ruhe einkehren. Minister Strobl ist offensichtlich nicht willens, hier für Klarheit zu sorgen.“