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Kl. Anfrage "Anwendung des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes (KommRegBefrG) bei Bürgermeisterwahlen"

Kleine Anfrage der Abg. Julia Goll u.a. FDP/DVP "Anwendung des Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetzes (KommRegBefrG) bei Bürgermeisterwahlen" und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen

Das aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindliche Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz (KommRegBefrG) stößt bei den Kommunen auf reges Interesse. Dabei wurden die Fragesteller beispielsweise auch mit der Frage konfrontiert, ob die Möglichkeit bestünde, auf Antrag Fristen für Bürgermeisterwahlen zu ändern, um beispielsweise eine gemeinsame Wahl mit dem Landtag am 8. März 2026 zu ermöglichen und so Vorteile wie einen geringeren organisatorischen Aufwand und eine erhöhte Wahlbeteiligung zu erreichen. Im konkreten Beispiel wird die Stelle des Bürgermeisters der Gemeinde Wimsheim am 9. Juni 2026 frei. Gemäß §47 Absatz 1 Gemeindeordnung darf die Wahl frühestens drei Monate (9. März 2026) vorher erfolgen. Somit wäre der erste Wahlgang frühestens am Sonntag, 15. März 2026 möglich, nicht jedoch am Tag der Landtagswahl. Die Frist müsste demnach in diesem Fall nur um einen Tag vorgezogen werden.