Kl. Anfrage "Arbeit im Strafvollzug in Baden-Württemberg – aktuelle Praxis, rechtliche Bewertung und Zukunftsperspektiven"
Arbeit im Strafvollzug ist ein zentraler Bestandteil der Resozialisierung und soll Inhaftierten die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erleichtern. Zugleich besteht in Baden-Württemberg eine gesetzlich verankerte Arbeitspflicht für Strafgefangene (§ 41 StVollzG BW). Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Angemessenheit der Vergütung, die Vielfalt der Tätigkeiten, die Einordnung im Hinblick auf das Verbot von Zwangsarbeit (Artikel 12 Absatz 2 GG, Artikel 4 Absatz 2 EMRK) sowie der laufenden Überprüfung der Entlohnungspraxis durch Bund und Länder stellt sich die Frage, ob die derzeitige Ausgestaltung der Vollzugsarbeit noch zeitgemäß ist. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2023 zur verfassungswidrigen Ausgestaltung der Vergütung von Gefangenenarbeit in Bayern und Nordrhein-Westfalen (BVerfG, Beschl. v. 20. Juni 2023 – 2 BvR 166/16 u. a.). Mit dieser Kleinen Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, wie die Landesregierung die Arbeitsbedingungen, Entlohnung und rechtlichen Rahmenbedingungen im Strafvollzug aktuell bewertet, inwieweit der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Justizvollzugsgesetzbuchs bereits Auswirkungen vorsieht und welche konkreten Weiterentwicklungen – insbesondere im Bereich der Vollzugsarbeit – geplant sind.