Kl. Anfrage "Auswirkungen der Reform der Ersatzfreiheitsstrafen in Baden-Württemberg"

Die vom Bundestag im Juni 2023 beschlossene Reform der Ersatzfreiheitsstrafen (§ 43 StGB) ist zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Diese sieht vor, dass für zwei Tagessätze Geldstrafe nur noch ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt werden muss, wodurch sich die Haftdauer für nicht gezahlte Geldstrafen halbiert. Mit dieser Kleinen Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, welche Auswirkungen mit der Umsetzung der Reform in Baden-Württemberg verbunden sind. Insbesondere soll abgefragt werden, inwieweit die Reform zu einer Reduzierung der Belegungszahlen bzw. der Haftdauer – und damit zu einer Entlastung im Strafvollzug – geführt hat.

Eingegangen: 3.4.2025 / Ausgegeben: 29.4.2025