Kleine Anfrage - Begleitete Ausführungen im Strafvollzug – Rahmenbedingungen und Risiken

Kleine Anfrage der Abg. Julia Goll FDP/DVP

Begleitete Ausführungen im Strafvollzug – Rahmenbedingungen und Risiken

Eingang: 29.11.2023 - Drucksache 17 / 5897

Fragen an die Landesregierung:

Welche rechtlichen Grundlagen sind bei der Ausführung eines Gefangenen grundsätzlich sowie ggf. zusätzlich in Anbetracht der Länge der zu verbüßenden Haftstrafe bzw. der begangenen Straftat, einschlägig und zu beachten?

Wie stellt sich ganz grundsätzlich die derzeitige Praxis der Planung, Durchführung sowie – sofern stattfindend – Nachbesprechung erwähnenswerter Ereignisse und/oder Evaluation einer durchgeführten Ausführung dar, zumindest unter Darstellung der jeweils zu beteiligenden Personen, der im Mindestmaß abzuklärenden Rahmenbedingungen sowie des Zeitpunktes der jeweils vorzunehmenden Planungs- sowie Durchführungshandlungen?

Welche rechtlichen sowie inhaltlichen bzw. den Ablauf betreffenden Vorgaben gelten für die Justizvollzugsbediensteten in diesem Zusammenhang?

Inwiefern werden die Sicherheitsbehörden vor Ort von der Planung bzw. Durchführung einer begleiteten Ausführung unterrichtet, zumindest unter Darstellung der rechtlichen Vorgaben sowie der inhaltlichen sowie zeitlichen Komponenten, die kommuniziert wer- den?Inwieweit werden die unter Frage 2 abgefragten Rahmenbedingungen rechtlich bzw. durch das Ministerium vorgegeben unter Darlegung, inwieweit den Justizvollzugsanstalten hier ein eigener Spielraum zur Durchführung sogenannter Ausführungen zur Verfügung steht?

Inwieweit werden Wünsche der Gefangenen bzw. der Familien der Gefangenen, beispielsweise nach einem Besuch in Restaurants, Ladengeschäften sowie sonstigen Orten wie bspw. Spielplätzen, berücksichtigt?

Inwieweit wird ein genauer Ablaufplan einer Ausführung den zeitlichen sowie örtlichen Ablauf betreffend grundsätzlich erstellt, zumindest unter Darstellung des Zeitpunktes der Erstellung bzw. Bekanntgabe im Vorhinein sowie des adressierten Personenkreises, bspw. des Gefangenen selbst oder dessen Familie bzw. der Besuchenden?

Inwieweit nimmt sie eine rechtliche Verpflichtung zur vorherigen Bekanntgabe von örtlichen bzw. zeitlichen Rahmenbedingungen einer Ausführung an Gefangene bzw. deren Familie an?

Welche Vor- und Nachteile misst sie einer vorherigen Bekanntgabe maßgeblicher Rahmenbedingungen bei, natürlich abgesehen vom Ausgangsort bzw. Treffpunkt?

Inwieweit erkennt sie allgemein betrachtet Sicherheitsrisiken bzgl. einer möglichen Entweichung, sollten relevante Rahmendaten einer Ausführung zeitlich vorher der Öffentlichkeit oder bspw. der Familie des Gefangenen mitgeteilt werden?

 

Begründung:

Aus aktuellem Anlass erscheinen der Fragestellerin die obigen Fragen zu Ausführungen im Strafvollzug unmittelbar klärungsbedürftig