"Rückerstattung der Coronasoforthilfen für 3.000 Betriebe im Rems-Murr-Kreis ist längst überfällig"
Julia Goll und Jochen Haußmann fordern nach Sondersitzung des Landtags unbürokratische Umsetzung des Coronasoforthilfen-Ausgleichsgesetzes:
„Rückerstattung der Coronasoforthilfen für 3.000 Betriebe im Rems-Murr-Kreis ist längst überfällig“
Stuttgart, 25.2.2026 - Anlässlich der heutigen Sondersitzung des Landtags von Baden-Württemberg zum „Gesetz über einen Ausgleich im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen“ begrüßen die FDP-Landtagsabgeordneten Julia Goll (Waiblingen) und Jochen Haußmann (Schorndorf), dass auch die betroffenen Kleinunternehmen, Solo-Selbständigen und Freiberufler im Rems-Murr-Kreis ihre zu Unrecht zurückbezahlten Soforthilfen zurückerhalten werden.
„Für rund 3.000 Betriebe im Rems-Murr-Kreis ist es eine sehr gute Nachricht, dass sie nun endlich ihre vom Land geforderten Coronasoforthilfen-Rückzahlungen erstattet bekommen. Dieses Geld steht den Unternehmen rechtmäßig zu und viele haben lange auf diese Korrektur gewartet“, erklären die beiden FDP-Abgeordneten des Rems-Murr-Kreises. Nach dem heute verabschiedeten Gesetz sollen insgesamt rund 700 Millionen Euro an unrechtmäßig zurückgeforderten Coronasoforthilfen an mindestens 80.000 Unternehmen in Baden-Württemberg zurückfließen. Bereits im Oktober 2025 waren nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs die Rückforderungen der L-Bank in vielen Fällen für rechtswidrig erklärt worden.
Die Zahl der betroffenen Betriebe geht aus einem Antrag der FDP/DVP-Fraktion vom Januar dieses Jahres hervor, in dem die Kennzahlen zu den Coronasoforthilfen nach Stadt- und Landkreisen abgefragt wurden (Drucksache 17/10141). Konkret haben im Rems-Murr-Kreis 3.016 Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Soforthilfe-Rückzahlungen, hinzukommen noch 150 offene Widersprüche sowie 34 offene Klagen, die jedoch nicht vom Gesetz erfasst werden – ebenso wie die vielen „freiwilligen Rückzahler“.
„Die meisten der betroffenen Betriebe waren während der Pandemie von massiven Umsatzeinbrüchen, Betriebsschließungen oder erheblichen Einschränkungen betroffen“, betonen Goll und Haußmann. „Gerade Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe standen zeitweise vor existenziellen Herausforderungen. Dass diese Unternehmen die Soforthilfen zunächst zurückzahlen mussten, hat ihre finanzielle Lage zusätzlich belastet und dringend benötigte Liquidität entzogen.“ Vor diesem Hintergrund sei die nun geplante Rückzahlung mehr als nur eine formale Korrektur: „Für viele Betriebe bedeutet die Erstattung eine spürbare finanzielle Entlastung und eine wichtige Stabilisierung – insbesondere in einer Zeit, in der steigende Kosten, schwache Konjunktur und Fachkräftemangel weiterhin große Herausforderungen darstellen.“
Kritisch sehen die FDP-Abgeordneten jedoch die geplante Umsetzung durch die Landesregierung: „Die Intention des Gesetzes ist richtig, die bürokratische Ausgestaltung jedoch äußerst problematisch. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die betroffenen Unternehmen erneut ein komplettes Antragsverfahren durchlaufen sollen“, so Goll und Haußmann weiter. Schließlich lägen der Verwaltung alle relevanten Daten längst vor. Auch die von der Landesregierung angesetzten administrativen Kosten in Höhe von insgesamt fast 100 Millionen Euro – bei knapp 700 Millionen Euro Rückzahlungen und weiterer Erstattungen – seien viel zu hoch.
„Statt neuer Formulare und zusätzlicher Prüfverfahren brauchen wir eine bürokratiearme, schlanke und möglichst automatisierte Auszahlung. Jeder zusätzliche Aufwand bindet Kapazitäten in den Betrieben und in der Verwaltung“, so Goll und Haußmann – die „außerordentlich bedauern“, dass der von der FDP/DVP-Fraktion eingebrachte Änderungsantrag zu einer Vereinfachung des Rückzahlungsverfahrens mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt wurde.
Die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erinnerten daran, dass das Thema Coronasoforthilfen seit Jahren von Fehlern und Verzögerungen der grün-schwarzen Landesregierung geprägt sei: „Fünf Jahre nach Beginn der Pandemie muss nun endlich ein sauberer und schneller Abschluss erfolgen. Die Unternehmen im Rems-Murr-Kreis haben Planungssicherheit verdient – und keine neuen bürokratischen Hürden.“