Sex-Skandal bei Polizei - Ärger um Herausgabe von Anwaltsschreiben

Strobl Problem

Betrifft: Sex-Skandal bei Polizei - Ärger um Herausgabe von Anwaltsschreiben

Minister Strobl hat jetzt ein ernstes Problem

Vertuschung eines größeren Skandals durch einen kleineren?

Zum Verhalten des Innenministeriums im Zusammenhang mit Sex-Vorwürfen gegen einen hochrangigen Polizisten, dazu einem an die Öffentlichkeit gelangten Anwaltsschreiben und damit zusammenhängenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:

Innenminister Strobl hat jetzt ein ernstes Problem. Mit der Volte des Innenministeriums bezüglich der Frage der Weitergabe des Anwaltsschreibens von Herrn Renner an die Presse wird nun ein Tiefpunkt in diesem Fall erreicht.

Logisch erklären kann man das ja nur, wenn man davon ausgeht, dass das Innenministerium von Anfang an wusste, wer das Schriftstück weitergegeben hatte und das nun nicht mehr unter der Decke halten konnte. Dass ein Ministerium ein Anwaltsschreiben in einer Disziplinarsache an die Öffentlichkeit gibt, ist ungeheuerlich, bereits Andeutungen nach außen sind zu viel. Es stellt sich die Frage, ob man mit einem kleineren Skandal einen größeren vertuschen möchte.

Der Innenminister muss hier unverzüglich Ross und Reiter nennen, also wer das Schriftstück weitergab und wer das gegebenenfalls autorisiert hat. Und die Staatsanwaltschaft muss unverzüglich aktiv werden dürfen.“

und aktuell im Instagram-Kanal zu dem Thema:

Das Innenministerium hat inzwischen bestätigt, dass das Schreiben des Rechtsanwalts des der sexuellen Belästigung beschuldigten Inspekteurs der Polizei, gegen den ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, an einen Journalisten weitergegeben wurde.

Und das ausdrücklich „nach Absprache mit der Hausspitze“ !

Die Begründung ist abenteuerlich: Man habe wegen des enthaltenen „fragwürdigen Gesprächsangebots“ die „Integrität des Verfahrens“ wahren wollen und „nicht den Hauch eines Anscheins“ von Mauschelei entstehen lassen wollen.

Diese Begründung ist nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar: es hätte vollkommen gereicht, dem vermeintlich fragwürdigen Angebot nicht nachzukommen; öffentlich musste man das nicht machen.

Wir werden in der kurzfristig anberaumten Sondersitzung des Innenausschusses viele Fragen an Innenminister Strobl stellen.

Ich frage mich vor allen Dingen - und evt. sind Rechtsanwälte unter den Followern, die ihre Meinung schreiben - welcher Betroffener eines Disziplinarverfahrens selbst oder durch seinen Anwalt zur Sache noch an das Innenministerium schreibt, wenn damit gerechnet werden muss, dass das Schreiben aufgrund einer mehr als fragwürdigen Abwägung an die Öffentlichkeit gegeben wird?