Strobl hätte es jederzeit in der Hand, Andreas R. vorläufig das Gehalt zu halbieren
Eine vorläufige Gehaltskürzung für Andreas R. ist jederzeit möglich, auch vor dem Revisionsurteil
Zu aktuellen Pressemeldungen, wonach die Generalstaatsanwaltschaft im Revisionsverfahren gegen den suspendierten Inspekteur Andreas R. erst jetzt das Verfahren an die Bundesanwaltschaft weitergegeben habe und der Inspekteur sein Gehalt von 8.500€ bis zu einer Revisionsentscheidung weiterhin bekommen müsse, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau im Untersuchungsausschuss der FDP/DVP-Fraktion, Julia Goll:
„Dass der suspendierte Inspekteur Andreas R. bis zu einer endgültigen Entscheidung im Revisionsverfahren weiterhin das volle Gehalt in Höhe von rund 8.500€ bekommt, ist nicht die Schuld der Justiz, sondern liegt allein daran, dass Minister Strobl nicht willens ist, sein Gehalt bis zur Hälfte vorläufig einzubehalten. Denn dies ist gerade eine Maßnahme, die vorläufig, auch während eines noch laufenden gerichtlichen Verfahrens, verhängt werden kann. Dies ist zwar nicht immer üblich, aber rechtlich möglich (§ 22 LDG), wie das Innenministerium im letzten Jahr selbst in einer Antwort auf meine Kleine Anfrage Drs. 17/5228 eingestehen musste. Wir fordern diese vorläufige Gehaltskürzung im Fall Andreas R. schon lange. Denn es handelt sich hier nicht um einen Normalfall – es geht um das Ansehen der Polizeiführung und der Landespolizei als Ganzem! Niemand kann der Bevölkerung und den Beamtinnen und Beamten auf Streife erklären, warum Andreas R. trotz allem, was vorgefallen ist, noch weiter Monat für Monat horrende Summen kassiert.“