Untersuchungsausschuss: Sexuelle Belästigung war keine Priorität

Untersuchungsausschuss „IdP und Beförderungspraxis“

Erst der Untersuchungsausschuss hat dazu geführt, dass sich des Themas ernsthaft angenommen wurde.

Zur 33. Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP und Beförderungspraxis“ sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP-Fraktion und Obfrau im Untersuchungsausschuss, Julia Goll:

 „In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses haben wir drei Polizeipräsidenten vernommen, die uns weitere Einblicke in die Themen Beurteilungen und Beförderungen sowie sexuelle Belästigungen in der Polizei gewährt haben. Der Zeuge Martin Schatz hat unumwunden geschildert, wie Beurteilungen im höheren Dienst je nach vorgesehenen Beförderungen ausgekungelt wurden – in seinen Worten ein ‚kreatives‘ Beurteilungswesen. Auch der Zeuge Metzger hat dies bestätigt und ausdrücklich eingestanden, dass dies vom Wortlaut des (Grund-)Gesetzes her umgekehrt sein müsste, nämlich über die Beförderung erst nach der Beurteilung entschieden wird.

Zum Thema sexuelle Belästigung hat sich gezeigt, dass an der Hochschule für Polizei schon 2020 eine wissenschaftliche Arbeit zum Ausmaß des Dunkelfelds von sexuellen Belästigungen in der Landespolizei erstellt wurde. Rund ein Fünftel der dafür befragten Beamtinnen und Beamten hat danach selbst schon einmal sexuelle Belästigungen erlebt. Der damalige Präsident des PP Ludwigsburg, Metzger, nahm sich die Ergebnisse zu Herzen und unternahm konkrete Schritte in seinem Präsidium, um das Thema anzugehen. Nicht dagegen das Landespolizeipräsidium im Innenministerium. Dort interessierte die Arbeit offensichtlich niemanden; im Gegenteil: als anderweitig das Thema Sexismus in der Polizei untersucht werden sollte, intervenierte Strobls Hausspitze und verhinderte die Arbeit. Das alles straft die angeblichen Bemühungen des Ministers um das Thema Lügen. So hat auch offensichtlich erst der Untersuchungsausschuss dazu geführt, dass sich in der Breite des Themas angenommen wird. Dies wird eindrücklich dadurch belegt, dass in 23 von 26 Landesministerien und nachgeordneten Behörden erst in den Jahren 2022 bis 2024 Dienstvereinbarungen gegen sexuelle Belästigungen abgeschlossen wurden, wie die Antwort auf unseren Antrag (Ds. 17/7711) jüngst gezeigt hat.“