Volksbegehren gegen einen XXL-Landtag kommt - Strobl krachend gescheitert!

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden: Das Innenministerium muss das Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ zulassen. Unser seiner zeitiger Gesetzesvorschlag, die Anzahl der direkt gewählten Abgeordneten auf 38 zu verringern, ist verfassungskonform.

👉 Strobl ist mit dem Versuch, das Volksbegehren zu verhindern krachend gescheitert !

👉 Das Gericht hat bei der Verkündung ausdrücklich betont, dass die Bürgerinnen und Bürger mit 38 direkt gewählten Abgeordneten angemessen repräsentiert werden.

👉 Hervorgehoben wurde auch, dass das Ziel, eine Aufblähung des Landtags zu verhindern, legitim ist.

👉 Bald sammeln wir wieder Ihre und Eure Unterschriften - gegen einen XXL-Landtag !

#verfassungsgerichtshof
#xxllandtagverhindern