XXL-Landtag vermeiden durch Reduktion der Wahlkreise

Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen, droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten.

Ein aufgeblähter Landtag bringt nur mehr Kosten, aber nicht mehr Demokratie. Diese Aufblähung wollen wir durch die Übernahme der bewährten Strukturen der 38 Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht vermeiden.

Beim Dreikönigsparteitag der FDP am 05. Januar 2023 wurde unser eingebrachter Antrag „Arbeitsfähigkeit des Landtags sicherstellen – Aufblähung des Landtags verhindern“ mit großer Mehrheit angenommen. In diesem Antrag sprechen wir uns dafür aus, dass die Landespartei ein Volksbegehren zur direktdemokratischen Durchsetzung unseres Vorschlags starten möge, wenn unser Gesetzentwurf keine Mehrheit im Landtag bekommen sollte.

Dieses Volksbegehren wurde am 24. März 2023 begonnen. Dafür verantwortlich zeichnet die FDP Baden-Württemberg. Sofern Sie das Volksbegehren unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle der FDP Baden-Württemberg. Denn dieses wird ausschließlich  von der Partei organisiert, nicht von der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.