Antrag: Grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit in Baden-Württemberg

Drucksache 17 / 2067 8.3.2022

Antrag der Abg. Julia Goll und Alena Trauschel u. a. FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen 

Grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit in Baden-Württemberg

Eingegangen: 8.3.2022 / Ausgegeben: 25.4.2022

Als „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen, in dem – in Verbindung mit geeigneten Maßnahmen in Bezug auf die Kontrolle an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität – der freie Personenverkehr gewährleistet ist“ (vgl. Artikel 3 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union EUV), sieht sich die Europäische Union gegenwärtig gewaltigen Herausforderung gegenüber. 

Neben internationalen Flüchtlings- und Migrationsbewegungen, die von Drittstaaten teils gezielt zur Destabilisierung der Union missbraucht werden, hat der SchengenRaum auch der grenzüberschreitenden Kriminalität neue Freiheiten eröffnet. Wie EUROPOL in einem unlängst veröffentlichten Bericht deutlich gemacht hat (vgl. EUROPOL, EU SOCTA 2021), ist ein Großteil (über 80 Prozent) der gemeldeten kriminellen Netzwerke an schwerer grenzüberschreitender Kriminalität (Drogenhandel, Eigentumskriminalität, Menschenhandel usf.) beteiligt. Etwa 70 Prozent der Netzwerke sind dabei in mehr als drei Mitgliedsstaaten der EU aktiv, 65 Prozent rekrutieren ihre Mitglieder aus mehreren Mitgliedstaaten. Die grenzüberschreitende Vernetzung krimineller Akteure fordert die Rechtsstaaten in Europa zur Vertiefung ihrer grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit auf. Nur so kann die EU als „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen“ im 21. Jahrhundert bestehen. In seiner Bewertung des Vorschlags der EU-Kommission für eine Empfehlung des Rates zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit (vgl. Drucksache 17/1733) hat das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen auf die Notwendigkeit der Einhaltung bestehender Polizeiverträge hingewiesen und die landespolitische Bedeutung des Kommissionsvorschlags als insgesamt hoch eingeschätzt. Vor dem Hintergrund dieser Beurteilung und in Anbetracht der stetig wachsenden grenzüberschreitenden Vernetzung krimineller Akteure fasst der vorliegende Antrag Strukturen und Praktiken der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit in den Blick, die anschließend mit den im Kommissionsvorschlag aufgeführten Entwicklungsperspektiven und Verbesserungsmöglichkeiten abgeglichen werden.

Die ganze Drucksache mit der Antwort unter nachstehendem Link vom Web des Landtags: