Einsetzung eines Untersuchungsausschusses "Machtmissbrauch"

SPD UND FDP BRINGEN UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS «MACHTMISSBRAUCH» AUF DEN WEG

Julia Goll, innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP/DVP-Landtagsfraktion:

„Die Einsetzung des Untersuchungsausschusses erscheint uns unausweichlich, um die Missstände in Polizei und Innenministerium, die im Sinne einer Salami-Taktik nur nach und nach ans Licht kommen, in Gänze beleuchten und sodann bewerten zu können. Die im Raum stehenden Vorwürfe gegen den Innenminister und den Inspekteur der Polizei sind gravierend, eine umfassende Aufarbeitung sind wir den Bürgern dieses Landes, Opfern sexueller Belästigungen und den Leidtragenden etwaiger Ränkespiele im Innenministerium schuldig.“

Drucksache 17 / 2640

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP

Einsetzung und Auftrag eines Untersuchungsausschusses zum Agieren des Innenministers und seines Ministeriums im Fall der Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen den Inspekteur der Polizei Baden-Württemberg und zum Beurteilungs-, Beförderungs- und Stellenbesetzungsverfahren in der Polizei Baden-Württemberg („UsA Machtmissbrauch“)

Die Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen A. R., den Inspekteur der Polizei und damit ranghöchsten Polizeivollzugsbeamten des Landes Baden-Württembergs, haben die Öffentlichkeit und insbesondere die Polizei erschüttert. Es muss nicht nur dieser konkrete Fall aufgeklärt werden, sondern auch der Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung in den Landesbehörden insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden. Im Verlauf der Aufklärung der Vorwürfe gegen A. R. ist auch CDU-Innenminister Thomas Strobl in den Fokus von Ermittlungen gerückt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat zwei Ermittlungsverfahren gegen den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen eingeleitet, weil dieser ein Anwaltsschreiben im Rahmen des Disziplinarverfahrens von A. R. an einen Journalisten weitergegeben haben soll. Die öffentlichen Äußerungen der Polizeigewerkschaften zeigen, dass das Vertrauen der Polizei in den Innenminister schwer erschüttert sein könnte. Der Innenminister steht im Verdacht, eigenmächtig zu entscheiden, dass Persönlichkeitsrechte von Betroffenen eines Disziplinarverfahrens hinter seinen Interessen zurückstehen. Es besteht die Gefahr, dass die Beschäftigten des Innenministeriums und der Polizei damit rechnen müssen, dass jederzeit vertrauliche Informationen durch ihren obersten Dienstherrn an die Presse weitergegeben werden. Es stellt sich die Frage, ob auf dieser Grundlage eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Innenminister als oberstem Dienstherrn und den Beschäftigten des Innenministeriums noch möglich ist. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft hat öffentlich erklärt, dass „Vorgänge im Innenministerium seit geraumer Zeit mehr als nur dazu geeignet sind, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu erschüttern.“ Es gebe große Zweifel an der gesamten Personalpolitik im Innenministerium bis hin zur Besetzung von Spitzenfunktionen. Nach der Einsichtnahme in die Akten des Innenministeriums kommen die antragsstellenden Fraktionen zu dem Schluss, dass es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass Beförderungen in der Polizei nicht rechtmäßig erfolgt sind. Es gilt insbesondere die Beförderungen von A. R. auf ihre Rechtmäßigkeit zu untersuchen und die Beurteilungs- und Beförderungspraxis unter A. R. als Vorsitzendem der Beurteilungskonferenz zu untersuchen.