Erhebliche Erinnerungslücken des Ministers verhindern Aufklärung  

Strobl

Fehlerkultur und echter Wille zu Veränderungen? – im Innenministerium Fehlanzeige
 
Im Anschluss an die Sitzung des Untersuchungsausschusses „IdP & Beförderungspraxis“ am 30. Juni 2025, im Rahmen derer Innenminister Strobl erneut als Zeuge vernommen wurde, äußert sich Julia Goll, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Obfrau der FDP/DVP-Fraktion im Untersuchungsausschuss wie folgt:
 
„Die Vernehmung des Innenministers war geprägt von auffallenden Erinnerungslücken – und zwar ausgerechnet an jenen Stellen, an denen andere Zeugen deutlich abweichende Aussagen getätigt haben. Besonders betroffen waren zwei zentrale Themen: zum einen die Frage, ob in der sogenannten Briefaffäre mit einem Journalisten eine Quellenschutzvereinbarung bestand, zum anderen die mutmaßliche Zielvorgabe des Ministers, A.R. zum Inspekteur der Polizei zu machen, noch bevor dessen Beurteilung vorlag. In beiden Fällen widersprachen die Aussagen hochrangiger Ministeriumsmitarbeiter denen des Ministers ganz erheblich.
 
Die vom Minister proklamierte Übernahme jeglicher Verantwortung für Vorgänge in seinem Haus erweist sich erneut als inhaltsleeren Floskel. Mit ihm aus den Aussagen anderer Zeugen vorgehaltenen Vorgängen will er sich offensichtlich nicht auseinandersetzen, sondern wiederholt immer wieder, er wisse nicht, ob die Schilderungen stimmten. Genau um diese Klärung und mögliche Konsequenzen geht es aber. Die zahlreichen Gelegenheiten, Missstände aufzugreifen und für Aufklärung zu sorgen, hat der Minister im Verlauf des Untersuchungsausschusses wiederholt mit dem heute gezeigten Desinteresse ungenutzt verstreichen lassen. Von einer gelebten Fehlerkultur oder einem substanziellen Reformwillen ist nichts zu erkennen.
 
Ein bezeichnendes Beispiel: Minister Strobl konnte heute nicht einmal sagen, ob A.R. den Titel des Inspekteurs der Polizei aktuell noch führt. Die Entziehung dieser Amtsbezeichnung wäre ein dringend erforderliches Zeichen auch in die Polizei hinein.
 
Der Untersuchungsausschuss hat bereits konkrete Verbesserungen angestoßen – etwa die Einführung mehrerer Dienstvereinbarungen zum Schutz vor sexuellem Fehlverhalten am Arbeitsplatz, die erst nach seiner Einsetzung erarbeitet wurden. Nun gilt es, den Abschlussbericht mit klaren Handlungsempfehlungen fertigzustellen, um weitere strukturelle Veränderungen anzustoßen.“