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Geregelter Spielbetrieb sichert Spaß und Schutz vor Spielsucht

Kritik: Spielcasinos im Netz öffnen, aber in der Stadt schließen, das kapiert doch keiner

Jochen Haußmann und Julia Goll: Geregelter Spielbetrieb sichert Spaß und Schutz vor Spielsucht

Kritik: Spielcasinos im Netz öffnen, aber in der Stadt schließen, das kapiert doch keiner

„Von 58 Spielhallen im Rems-Murr-Kreis müssen 37 schließen, wenn die Vorschriften des Landesglückspielgesetzes eins zu eins umgesetzt werden“, fassen die FDP-Landtagsabgeordneten Jochen Haußmann (Kernen) und Julia Goll (Waiblingen) das Ergebnis einer Kleinen Anfrage zusammen, die sie an die Landesregierung gerichtet haben. Hintergrund der Anfrage ist „die Sorge, dass hier die zweifelsohne vorhandene Gefahr, dass Einzelne spielsüchtig werden können, für Verbotsregelungen gegen eine aus unterschiedlichen Gründen missliebige Branche  genutzt werden, die sich kaum etwas zu Schulden hat kommen lassen und ein in der überwiegenden Zahl der Fälle harmloses Spielvergnügen anbietet“ sagen die beiden Abgeordneten. Zum Beweis verweisen sie auf eine weitere Antwort der Landesregierung: „Von 2011 bis 2021 wurden nur zwei Spielhallenerlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit widerrufen.“

Dass jetzt für weitere 37 der vorhandenen 58 Spielbetriebe das Betriebsende naht oder eingetreten ist, hat seine Ursache in der Verschärfung der gesetzlichen Regelungen. Sie hatten laut Landesregierung „Erlaubnisse nach der mittlerweile ausgelaufenen Härtefallregelung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags“. Jetzt gilt ein neuer Glücksspielstaatsvertrag und ein neues Glücksspielegesetz und nach unserer Einschätzung wird mit zweierlei Maß gemessen“, sagt Julia Goll: „Online-Glücksspiele wurden aus der bisherigen Illegalität geholt, bei den Spielhallen werden die Zügel angezogen“. Die Logik, „den in der Bevölkerung vorhandenen Spieltrieb in legale Angebote zu lenken“ (Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut) „müsste eigentlich für das Spielhallenangebot auch gelten, denn teilweise sind die Spiele ja sogar dieselben“, sagt Jochen Haußmann: „Dass Spielcasinos im Netz öffnen dürfen, aber in der Stadt schließen müssen, das kapiert doch keiner.“

Die Schließungen kommen, weil jetzt für den „terrestrischen Bereich“ (Ministerium) „ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer Kinder- und Jugendeinrichtung gilt. Ebenso müssen ab diesem Tag Spielhallen einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zueinander einhalten, sodass im Falle einer Abstandsunterschreitung mindestens eine Spielhalle mit Abstandskonflikt schließen muss“, fasst Julia Goll zusammen. „Und die Entscheidung hat das Land den Kommunen aufgebürdet“, sagt Jochen Haußmann und zitiert die Aussage von Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut: „Für die Auswahlentscheidung in Fällen einer Abstandskollision (welcher Bewerber unter mehreren am gleichen Standort erhält eine Spielhallenerlaubnis?) sind die Kommunen beziehungsweise die dortigen Ordnungs- bzw. Gewerbebehörden zuständig. Sie haben auch darüber zu befinden, welche Auswahlkriterien zur Anwendung kommen und welches Gewicht den einzelnen Kriterien bei der Entscheidung jeweils zukommt. Angesichts des – von der Rechtsprechung inzwischen klargestellten – Charakters der Auswahlentscheidung als einer Einzelfallentscheidung der zuständigen Behörde vor Ort nach Ermessen verbietet sich eine Anwendung vorab festlegbarer „fester“ Entscheidungskriterien oder gar eines starren Punkte- bzw. Gewichtungsschemas auf Landesebene, und erst recht die Vorgabe oder Empfehlung landesweit einheitlicher Auswahlkriterien und vergleichbarer Vorgaben (wie beispielsweise einer Muster-Bewertungsmatrix oder einer Muster-Punkteskala).“

Das lässt sich auch knapper sagen, sagen die beiden Landtagsabgeordneten: „Das Land macht sich einen schlanken Fuß, die Kommunen stehen wie bei der Nahverkehrsabgabe in Regen und auf die Gerichte rollt eine Klagewelle zu.“ Lässt sich das beweisen? Die 37 angekündigten Schließungen im Rems-Murr-Kreis „… sind größtenteils noch nicht erfolgt, da Entscheidungen über Auswahlentscheidungen und Schließungsverfügungen noch nicht ergangen sind oder hiergegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt wurde“, liest Julia Goll, als Richterin selbst Fachfrau, aus der juristischen Antwort der Landesregierung vor. Jochen Haußmann hat sich inzwischen weiteres Praxiswissen in einem Spielhallenbetrieb in Schorndorf beziehungsweise dessen Inhaber Herbert Krall geholt: „Dass hier eine Existenzgefährdung durch einen Angriff von zwei Seiten, dem Onlinebereich und durch den Gesetzgeber erfolgt, ist ersichtlich“, so Jochen Haußmann. „Und wem die Existenz genommen wird, der wehrt sich.“