Stadt Waiblingen bei Online-Dienstleistungen landesweit auf Platz 1

Beim Thema Digitalisierung klemmt es in Baden-Württembergs Kommunen immer noch gewaltig. Obwohl das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: OZG) Bund und Länder dazu verpflichtet hat, ihre kommunalen Leistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten, funktionieren die meisten Behördengänge noch immer wie vor 60 Jahren – hingehen, Nummer ziehen, warten.

Ganz anders hingegen sieht es für die Bürgerinnen und Bürger in Waiblingen aus, wie aus der aktuellen Stellungnahme des Innenministeriums zur Anfrage „Digitale Serviceleistungen der Kommunen“ hervorgeht: Mit 400 aktivierten service-bw-Onlinediensten steht die Stadt beim Thema digitale Serviceleistungen landesweit an der Spitze (Stichtag: 4. August 2023): Digital ummelden, Elterngeld oder einen Schwerbehindertenausweis beantragen – im „virtuellen Rathaus“ Waiblingens können die meisten Anträge problemlos online ausgefüllt werden.

„Als Stadträtin freue ich mich sehr über den Spitzenplatz, den Waiblingen beim Thema digitale Serviceleistungen einnimmt“, betont Julia Goll, Vorsitzende der FDP-Gemeinderatsfraktion. Die Onlinedienste ermöglichten „eine deutlich schnellere, effizientere und nutzerfreundlichere Interaktion zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung“, ist sich Goll sicher. „Die Verwaltungsmitarbeiter haben hier wirklich vorbildliche Arbeit geleistet.“

Weniger positiv fällt der Blick der FDP-Landtagsabgeordneten auf die landesweite Umsetzung des OZG aus, nach dem insgesamt 575 verschiedene Verwaltungsleistungen online abrufbar sein sollen. „Das gesteckte Ziel wurde hier krachend verfehlt“, so Goll. Die Kommunen bräuchten endlich einheitliche Standards bei Strukturen und Abläufen, wie Aufträge künftig online abgewickelt werden. „Das Land hätte die kommunalen Verwaltungen von Anfang an besser unterstützen müssen“, ist sich Goll sicher: „Diese Entwicklung hat die Landesregierung viel zu lang verschlafen.“